Rundmail zur Coronabestimmungen am Bodensee um Ostern

An alle Mitglieder des Bodensee-Segler Verbandes, Internationalen-Bodensee- Motorbootverbandes, Internationale Wassersporgemeinschaft Bodensee

Hinweis: Weitere Hilfestellungen zum Thema Corona und Segeln gibt auch der Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg unter https://www.seglerverband-bw.de/verband/corona.


Liebe Freunde des Wassersports am Bodensee!

Die Verbände der Wassersportler am Bodensee wollen Sie mit dieser Rundmail, rechtzeitig vor Ostern, über die wesentlichen, coronabedingten Einschränkungen des Wassersports informieren.

Wir können Sie nur über den derzeitigen Stand der Verordnungen und Einschränkungungen informieren. In Österreich, der Schweiz und Deutschland und in den Kantonen (CH) und Bundesländern (D) werden die Bestimmungen zu unterschiedlichen Terminen und in unterschiedlichen Ausprägungen verändert.

Als verantwortungsbewusste Skipper machen Sie sich, bevor Sie zu einem Törn aufbrechen, über den dann aktuellen Stand kundig. Selbstverständlich können wir keine Gewähr für die folgenden Informationen übernehmen.

Österreich

Die Vorarlberger Grenzen nach Deutschland und der Schweiz sind bedingt geschlossen. Das bedeutet für Wassersportler, sie dürfen nicht ohne wichtigen Grund die Grenze nach Österreich übertreten. Wenn Sie aus wichtigem Grund mit Ihrem Schiff in Österreich waren, müssen Sie bei der Rückkehr nach Deutschland oder der Schweiz einen negativen Coronatest vorweisen und / oder 10 Tage in Quarantäne gehen

Schweiz

Die Schweizer Grenzen sind bedingt geschlossen. Das bedeutet für Wassersportler, sie dürfen nicht ohne wichtigen Grund die Grenze zur Schweiz übertreten. Wenn Sie aus wichtigem Grund mit Ihrem Schiff in der Schweiz waren, müssen Sie bei der Rückkehr nach Deutschland oder Österreich einen negativen Coronatest vorweisen und / oder 10 Tage in Quarantäne gehen

Deutschland

Die Deutschen Grenzen nach Österreich und der Schweiz sind bedingt geschlossen. Das bedeutet für Wassersportler, sie dürfen nicht ohne wichtigen Grund die Grenze nach Deutschland übertreten. Wenn Sie aus wichtigem Grund mit Ihrem Schiff in Deutschland waren, müssen Sie bei der Rückkehr nach Österreich oder der Schweiz einen negativen Coronatest vorweisen und / oder 10 Tage in Quarantäne gehen.

In Deutschland sind die sanitären Anlagen in den Häfen großteils geschlossen. Bitte machen Sie sich in Ihrem Zielhafen kundig.

Allgemeines

Auf dem See können Sie sich mit Ihrem Boot, unter Einhaltung der BSO, frei bewegen. Das betrifft beispielweise auch die Ankerbuchten.

Regeln für die Besatzung von Sportbooten in:

  • Deutschland: Personen aus dem gleichen Hausstand, plus max eine weitere Person an Bord.
  • Österreich: Nur Personen aus dem gleichen Hausstand an Bord.
  • Schweiz: Personen aus max. 2 Hausständen an Bord.

Ahoi und allzeit gute Fahrt, bei bester Gesundheit wüschen:

IBMV gez. Paul Minz

BSVb gez. Klaus Reiser

IWGB gez. Edgar Raff

PS: Wir wollten Ihnen an dieser Stelle mit einigen Links die Suche nach Antworten auf Ihre Fragen erleichtern. Leider mussten wir feststellen, dass auch die Links, ähnlich wie die Verordnungen, häufigen Veränderungen unterliegen.

Die gängigen Suchmaschinen helfen Ihnen zuverlässig weiter.

Beständig für Sie sind: